Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- Zahlungs- und Lieferbedingungen von stelecom, Inh. Martin Baust im folgenden stelecom genannt, Stand 01.10.2018

Einführung

Es gelten ausschließlich diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen von stelecom, welche auch im Internet unter http://www.stelecom.at/images/agb.pdf in letztgültiger Version einsehbar sind. Vertragsänderungen, einschließlich der Änderungen dieser AGB, sowie Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Fassung der Geschäftsbedingung ist urheberrechtlich geschützt. Der Geschäftssitz von stelecom , Inh. Martin Baust lautet 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 21/2/7.

Angebot und Auftragsannahme

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Angebote werden erst für stelecom mit ihrer schriftlichen Bestätigung von stelecom verbindlich. Mit der Auftragserteilung werden ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen von stelecom anerkannt. Anders lautende Auftragsbedingungen haben keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Auftrag von stelecom angenommen wird. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in an uns gesandten Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten Mehrkosten zu tragen. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von stelecom weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist stelecom berechtigt, die Preise entsprechend prozentuell anzupassen.Es können und werden leider grundsätzlich keine verbindlichen Installationspauschalen angeboten, außer dies geht eindeutig aus dem Angebot von stelecom hervor. Es kann eine unverbindliche Schätzung über einen Installationsumfang gegeben werden, verrechnet wird seitens stelecom jedenfalls nach tatsächlichem Aufwand. Eine Begutachtung, sowie ein gefordertes Reparaturangebot gilt als Auftrag und kann dementsprechend von stelecom nach Aufwand und  abweichend von ggf. anderen, vereinbarten Zahlungszielen sofort in Rechnung gestellt werden.

Lieferung und Dienstleistungen

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach Wahl stelecoms per Post oder mittels Zustelldienst, jeweils auf Gefahr des Käufers. stelecom wird sich bemühen, Terminwünsche des Käufers zu berücksichtigen. Liefertermine und –fristen sind nur dann verbindlich, wenn stelecom eine ausdrückliche, schriftliche Zusage gegeben hat.Die rechtzeitige Lieferung setzt weiters voraus, dass Beistellungen des Käufers rechtzeitig erbracht werden. Höhere Gewalt oder Ereignisse, die stelecom die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,  hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten, Transportschäden, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, etc.

Auch wenn diese bei Lieferanten, Verkäufern oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen stelecom nach seiner Wahl, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben, oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Anspruch, aus welchem Grund auch immer, erwächst. Falls auf Grund dieser genannten Umstände die Lieferung um mehr als drei Monate verzögert wird, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

stelecom ist zur Teillieferung berechtigt und behält sich dieses Recht vor, in diesem Fall gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung, jede Teillieferung kann sofort fakturiert werden. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Lieferfristen ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er stelecom schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat. stelecom darf sich auch ohne weiterer Genehmigung des Kunden fremder Erfüllungsgehilfen und Subfirmen bedienen. Bohrungen im Zuge einer Installation werden ausschließlich nach Anweisung durch den Kunden bzw. Auftraggeber (Anweisers) vor Ort durchgeführt und geschehen daher ausschließlich auf dessen volles Risiko aufgrund dessen Anweisung. stelecom ist aus daraus resultierenden Schäden und etwaigen Folgeschäden schad- und klaglos zu halten.

Umtausch, Storno und Rücksendungen und Beanstandungen

Umtausch und Storno von Produkten und Dienstleistungen sofern nicht anderes vereinbart, ist nicht möglich. Beanstandungen müssen schriftlich und innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren bzw. der Dienstleistungen erhoben werden. Für Retoursendungen muss eine Bearbeitungspauschale, siehe Aushang, verrechnet werden. Rücksendungen gelieferter Ware werden erst nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gemäß unserer jeweils gültigen Retourenregelung in einwandfreiem Zustand und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) , sowie mit Kopie des Originallieferscheines, Rechnung und detaillierter Fehlerbeschreibung  angenommen. Software kann nicht retour genommen werden. Retouren können ausschließlich nach Rücksprache und Zuteilung einer RMA-Nummer durch stelecom zu stelecom gesandt werden, andernfalls stelecom die Annahme verweigern kann. Ein Vorabaustausch ist generell und grundsätzlich nicht möglich. Unfrei rückgelieferte Ware bzw. rückgelieferte Ware, die nicht der jeweils gültigen Retourenregelung entspricht, wird nicht angenommen und kann zu Lasten des Einsenders zuzüglich Spesen zurück gesandt werden. Bei Versand an den Käufer ist stelecom berechtigt bei einer Nichtannahme der Lieferung den Betrag als auch weitere Zustellversuche einzufordern.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von stelecom sind Fixpreise für die Geltungsdauer des Preisangebots und verstehen sich ausschließlich allenfalls durchzuführender Installations- und Montagearbeiten, Verpackung, Transport, sowie Transport- und Montageversicherung ab Lager Wien. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro, sowie ausschließlich Umsatzsteuer, die in Höhe der am Tag der Lieferung bzw. Leistung geltenden Sätze gesondert in Rechnung gestellt wird. Druckfehler, Irrtum und Auslassungen bei Angebotslegung vorbehalten. Angegebene Produktdaten wie Größe, Gewicht und sonstige technische Einzelheiten können herstellerbedingt abweichen, sowie Produktbilder Symbolfotos sein können. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Bei Installationen und Dienstleistungen vor Ort gilt Barzahlung bei Installation, bei Überweisungen gilt als Ort des restlosen Zahlungseinganges Wien als vereinbart, etwaige Bankspesen, auch für Fremdwährungsumrechnung, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers zu ungeteilter Hand. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem stelecom über sie verfügen kann.Im Falle einer Stundung des Kaufpreises, etwa aus Annahme von Wechseln, wird der gesamte Restkaufpreis sofort fällig. stelecom ist nicht verpflichtet zu Mahnen oder Nachfrist zu setzen.Im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Käufer ist stelecom berechtigt, Zinsen in der Höhe von 1% per Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Es gelten des weiteren im Falle eines Zahlungsverzuges der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, zuzüglich besagter Zinsen, sowie der Ersatz aller zur Rechtsdurchsetzung anfallender Spesen, wie auch Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Ersatz etwaig weiterer entstandener Schäden als vereinbart. stelecom ist ohne weiterer Genehmigung des Käufers berechtigt, Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen an Dritte abzutreten. Darüber hinaus ist stelecom bei Eintritt des Zahlungsverzuges und nach Setzung einer 2wöchigen Nachfrist zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt von allen mit dem Käufer geschlossenen und von diesen erfüllten Verträgen berechtigt. Unabhängig davon gilt auch das Recht von stelecom zur teilweisen oder gänzlichen Stillegung gelieferter Anlagen, auch dann, wenn diese zum Fortführen der Geschäfte des Käufers maßgeblich benötigt werden, bis zur restlosen Bezahlung durch den Käufer als vereinbart. Verdienstentgang, Ersatz oder wie auch immer geartete andere Ansprüche können vom Kunden nicht gestellt werden. Der Käufer hat dementsprechend auch Zutritt zu besagten Anlagen zu gewähren bzw. Fernwartung zuzulassen und ggf. nötige Maßnahmen nach mündlicher Aufforderung einzuleiten. Wenn stelecom nach Vertragsabschluss mit ausreichender Sicherheit erfährt, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers ungünstig sind, oder sich verschlechtert haben, so ist stelecom berechtigt, den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen und Leistungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen und Leistungen Sicherheiten oder Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen.  Als Nachweis der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmannes erteilte schlechte Auskunft einer Bank, Auskunftei, eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt, bzw. eine ausreichende Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet, ist stelecom berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist von Vertrag zurückzutreten.

Annahme- oder Abnahmeverzug des Käufers

Kommt der Käufer, aus welchem Grund immer, etwa im Zusammenhang mit von ihm zu leistenden Beistellungen oder Vorbereitungsarbeiten, oder der Abnahme des Kaufgegenstandes in An- bzw. Abnahmeverzug, so wird grundsätzlich der vereinbarte Kaufpreis, bzw. der noch offene Restkaufpreis, sofort oder ggf. nach Ablauf einer von stelecom gesetzten, angemessenen Nachfrist zur Zahlung fällig.Unbeschadet dessen kann stelecom alle ihr nach dem Gesetz für den Fall des Annahmeverzuges des Käufers vorgesehenen Rechte nach seiner Wahl ausüben. Allfällige Schadensersatzansprüche von stelecom bleiben davon unberührt. Eine in Ermessen von stelecom stehende Zwischenlagerung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Aufrechnungs-, Zessions- und Zurückbehaltungsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen, welcher Art auch immer, gegen Forderungen von stelecom gegenzurechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen stelecom an Dritte abzutreten, oder Leistungen, Waren, Zahlungen oder dergleichen zurückzubehalten.

Gefahrenübergang und Abnahme

Die Gefahr geht auf den Käufer über– bei Lieferung mit der Auslieferung des Gegenstandes an die Post, Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmten Personen, Anstalten oder Mitarbeitern von stelecom.– bei Lieferung mit Installations- und Inbetriebnahmearbeiten am Tag der Abnahme durch den Käufer, nimmt der Käufer die Lieferung unberechtigterweise nicht ab, so geht die Gefahr mit dem Anbieten der Abnahme auf den Käufer über.

Keinesfalls ist die Abnahme berechtigt verweigert, wenn der Kaufgegenstand betriebsbereit ist und unwesentliche Mängel aufweist, die den ordentlichen Gebrauch nicht hindern. Ungeachtet dessen, gilt der Kaufgegenstand in jedem Falle als abgenommen ab dem  Zeitpunkt der Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Käufer.

Gewährleistung und Haftung

stelecom gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei Übergang der Gefahr auf den Käufer frei von Mängeln ist. Sollte der Kaufgegenstand dennoch Mängel aufweisen, oder Teile davon Mängel aufweisen, werden nach freier Wahl stelecoms die Mängel entweder im Unternehmen stelecoms nachgebessert, oder ganz oder teilweise ausgetauscht. Der Kunde hat stelecom Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu geben sowie Einsicht in alle Dokumente, Akten, Rechnungen und Lieferscheine zu gewähren. Verweigert er dieses, so ist stelecom ebenfalls von der Mängelhaftung befreit. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen auch bei gerechtfertigten Mängeln zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Erfolgt eine Mängelanzeige nicht innerhalb einer Frist von längstens 8 Tagen, so ist stelecom von der Mängelhaftung befreit.Für ordnungsgemäße Gewährleistungen als auch Mangelhaftung setzt stelecom voraus, dass sich die bemängelte Ware ausschließlich im Eigentum des Käufers befindet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind ab Übergang der Gefahr auf den Käufer. Bei Drittlieferungen ist stelecom berechtigt, mit schuldenbefreiender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten.

Die Gewährleistungsverpflichtung stelecoms gilt nicht für natürliche Abnützung, Mängel die infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, Installation oder Manipulation durch nicht konzessionierte Installateure, ungeeigneter Betriebsmittel, auf Grund eines ungeeigneten Aufstellungsortes oder auf unsachgemäße Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungs-,  Installationsarbeiten, unsachgemäße Bearbeitung, Verbindungen oder sonstiger unsachgemäßen Veränderungen des Kaufgegenstandes oder deren Verwendung entstehen. Bei Veräußerung eines gebrauchten Kaufgegenstandes wird maximal auf die Dauer der gesetzlichen Frist gewährleistet, ausgenommen der Käufer stimmt einem Wegfallen dieser Verpflichtung eindeutig zu. Diese Vereinbarung muss vom Käufer gewünscht sein, zweifelsfrei mit der Unterschrift des Käufers quittiert werden, als auch auf der Rechnung und/oder am Lieferschein eindeutig ersichtlich sein, es stehen dem Käufer dann auch keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.Die Gewährleistungsfrist wird durch Gewährleistungsarbeiten von stelecom nicht verlängert.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten von stelecom. Dem Käufer stehen keine darüber hinaus gehende Ansprüche zu. stelecom haftet insbesondere nicht für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, oder sonstigem Rechtsgrund, sowie für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, außer bei Vorsatz oder stark grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung stelecoms entfällt generell, insoweit leichte Fahrlässigkeit gegeben ist, als auch wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen stelecom sind grundsätzlich mit der Höhe des Nettorechnungsbetrages des Auftrages begrenzt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinnes, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ebenfalls ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen auch bei Zwischenverkauf Eigentum von stelecom.

Durch Ver- oder Bearbeitung des Kaufgegenstandes erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise daraus hergestellten Sachen.Die Ver- oder Bearbeitung erfolgt ausschließlich für stelecom unentgeltlich.

Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände erlöschen, so sind sich Käufer und stelecom bereits vorab darüber einig, dass das Eigentum an den „neuen“ Sachen zu dem Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung auf stelecom übergeht, die die Übereignung annimmt.Der Käufer übernimmt deren unentgeltliche Verwahrung. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit noch in Fremdeigentum stehender Sachen, erwirbt stelecom Miteigentum an den neuen Sachen, im Verhältnis zum Wert ihres gelieferten Kaufgegenstandes.

Eine Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes ist nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Käufers unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer von seinem Kunden restlose Zahlung erhält. Im Falle einer Weiterveräußerung der Eigentumvorbehaltsware, gleichgültig ob verarbeitet oder unverarbeitet, tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an stelecom zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber stelecom haftbar bleibt.Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern bei jeder abgetretenen Forderung einen mit Datum versehenen, firmenmässig gefertigten Vermerk anzubringen, den Zweitkäufer spätestens mit Abschluss des Kaufvertrages von der erfolgten Abtretung zu verständigen und stelecom vom Weiterverkauf unter Anschluss einer Kopie der Verständigung des Zweitkäufers von der Abtretung zu benachrichtigen.Sollten ungeachtet der obigen Vereinbarungen beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist jener verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an stelecom auszufolgen.

Bis zu dieser Ausfolgung sind die Beträge gesondert zu verwahren. Die Abtretungen werden hiermit von stelecom im Voraus angenommen. Jede anderwärtige Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die stelecom zustehen, die Höhe der entsprechenden Ansprüche von stelecom um mehr als 25% übersteigt, wird stelecom auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes an Dritte und die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen und Anwartschaften sind ausgeschlossen.Bei Pfändung und Beschlagnahmung durch Dritte, z.B. das gesetzliche Vermieterpfandrecht, ist stelecom sofort schriftlich davon zu benachrichtigen.Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist nicht mehr berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen, sobald er seine Zahlungen einstellt.Im übrigen verpflichtet sich der Käufer, an den Kaufgegenständen angebrachte Hinweise auf das Eigentum von stelecom weder zu verändern, abzudecken oder sonst die Sichtbarkeit zu verhindern oder zu erschweren.

Lieferung von Software

Gelieferte Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz und den jeweiligen Regelungen des Softwareeigentümers (Lizenzgeber) und ist vom Umtausch ausgeschlossen.Werden von stelecom im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Kaufgegenstandes Softwareprodukte zur Verfügung gestellt, so erfolgt diese zur Verfügungstellung lediglich zu Testzwecken und ist die Software binnen 4 Wochen zu retournieren, oder sofern die Software fix vorinstalliert ist, so zu löschen, dass ihre Weiterverwendung unmöglich ist.

Mangels abweichender Vereinbarungen hat der Käufer sich um Lizenzrechte selbst zu bemühen und allfällige Lizenzgebühren direkt an den Softwareberechtigten zu bezahlen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass entgegen den voranstehenden Bestimmungen die Software nicht zurückgestellt oder gelöscht wird. Dem Käufer obliegen Geheimhaltungspflichten, die Software betreffend. Er verpflichtet sich, die Software einschließlich dazugehöriger Kopien und Dokumentationen, sowie etwaige sonstige Informationen anderen nicht zugänglich zu machen, nicht zu reproduzieren, publizieren oder auf andere Art preis zu geben. Jegliche Haftung stelecoms für gewerbliche Schutzrechtsverletzungen werden ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet stelecom schad- und klaglos zu halten.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen stelecom und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Abtretung der Rechte des Käufers aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von stelecom.

Die Vertragsteile unterwerfen sich für Streitigkeiten im Zusammenhang mit und aus diesem Vertrag der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichtes.

Anlagen

Zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen gelten folgende Anlagen:
., Datenschutzerklärung unter http://www.stelecom.at/datenschutz
., Versandbedingungen unter http://www.stelecom.at sowie unter http://shop.stelecom.at
., Retourbedingungen (RMA) unter http://www.stelecom.at sowie unter http://shop.stelecom.at

Salvatorische und andere Klauseln

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Sollten einzelne Bestimmungen auf Verbraucher nicht anzuwenden sein, so gelten die für sie maßgeblichen Rechtsvorschriften des KSchG. Sollten einzelne Bestimmungen teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Diese Fassung der Geschäftsbedingung ist urheberrechtlich geschützt© stelecom , Inh. Martin Baust


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